Herzlich Willkommen!

Als zukünftiger Präsidentschaftskandidat begrüsse ich Sie auf dieser Homepage.

Meine Ziele sind es, den Präsident der Republik Österreich wieder mehr ins Licht zu Rücken, darum habe ich mich entschlossen für dieses Amt zu kandidieren.

Die Volkswahl des Präsidenten sollte ein gewisses Gegengewicht gegen die extreme Form der Parlamentsherrschaft schaffen. (BVG von 1920)

Nun möchte ich Sie nicht länger hinhalten. Überzeugen Sie sich selbst von meinen Qualitäten.

Franz_Plank



Der Bundespräsident

Der österreichische Bundespräsident ist das vom Volk auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt. In der Praxis übten sich die Bundespräsidenten der zweiten Republik aber in Zurückhaltung und konzentrierten sich auf ihre repräsentativen Aufgaben. Der österreichische Bundespräsident hat seine Amtsräume in der Hofburg in Wien.

Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wahlberechtigt ist und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet hat.

Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben, sowie Personen, die bereits zweimal aufeinanderfolgend zum Bundespräsidenten gewählt wurden, für die nächstfolgende Funktionsperiode.


Kompetenzen

+ Ernennung der Bundesregierung: Der Bundespräsident ist dabei theoretisch an keine Vorgaben gebunden. In der Praxis gilt es als ungeschriebenes Gesetz, dass der Bundespräsident nach Neuwahlen des Nationalrats den Spitzenkandidaten der mandatsstärksten Partei mit Bildung einer Regierung beauftragt. Wie die Regierungsbildung 2000 gezeigt hat, kann der Bundespräsident gegen eine Mehrheit im Nationalrat aber keine stabile Regierung durchsetzen.

+ Gegenzeichnung von Gesetzen ("Staatsnotar"): Der Bundespräsident beglaubigt im Zuge des Gesetzgebungsverfahren das verfassungsgemäße Zustandekommen von Gesetzen. Er prüft aber nicht auf inhaltliche Verfassungskonformität.

+ Oberbefehlshaber über das Heer: Wie die Kompetenz zur Ernennung der Regierung eher nur formell, der Bundespräsident besitzt über keine unmittelbare Befehls- und Verfügungsgewalt. Er kann außergewöhnlichen Rekrutierungsmaßnahmen anordnen und verfügt über ein umfassendes Informationsrecht.

+ Staatspersonalbefugnisse: Ernennungsbefugnis für Bundesbeamte, Offiziere und Richter; auch Verfassungsrichter (auf Vorschlag der Regierung). Diese Befugnisse sind zwar meist an die Ressortminister delegiert, oberste Organe werden aber vom Bundespräsident selbst ernannt.

+ Vertretung der Republik nach außen: (Beim EU Beitritt Österreichs kam es zu Unstimmigkeiten zwischen Bundespräsident und Bundeskanzler, wer Österreich im EU-Rat vertreten darf. Der Bundeskanzler hat sich durchgesetzt, wobei Bundespräsident Klestil der Ansicht ist, er habe dieses Recht nur an den Bundeskanzler delegiert.)

+ Begnadigungen von Häftlingen

+ Notverordnungsrecht


Zitat aus dem Kompendium Original Wikipedia
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